Kontakt

Thomas Weirauch
Mechatronikermeister

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+43 (664) 134 17 91

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Der Firma Graphotronik, Inh. Thomas Weirauch

 

§1. Angebot:

Unsere Angebote sind freibleibend und ohne Verbindlichkeit. Alle Abschlüsse und Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

Bei Gebrauchtmaschinen gilt der Zwischenverkauf vorbehalten.

§2. Preis:

Die von uns angebotenen Preise basieren auf den Verkaufspreisen unserer Lieferwerke. Preisänderungen infolge Material- und sonstiger Kostenverteuerungen bleiben vorbehalten. Alle von uns genannten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich MwSt..

§3. Zahlungsbedingungen:

Unsere Forderungen sind unverzüglich mit Rechnungslegung zur Zahlung lt. Angegebenen Zahlungsziel fällig. Für den Fall des Zahlungsverzuges gelten 10% p.a. an Verzugszinsen als vereinbart. Die Nichteinhaltung von gesondert vereinbarten Zahlungsbedingungen oder uns erst nach Vertragsabschluss bekannt werdende, die Kreditwürdigkeit des Kunden mindernde Umstände, insbesondere Moratoriumsvereinbarungen, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Vorverfahrens oder Nichteröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens, Einleitung eines außergerichtlichen Ausgleichsverfahrens etc., haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge und berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrag. Im Falle von vereinbarten Ratenzahlungen gilt Terminverlust als bedungen, so dass wir zur sofortigen Fälligstellung des gesamten aushaftenden Saldos bei Ausbleiben auch nur einer Rate berechtigt sind.

§4. Lieferzeit:

Unsere Angaben über Lieferzeit und -termine sind unverbindlich, werden aber von uns nach Möglichkeit eingehalten, außer im Falle unvorhergesehener Ereignisse, insbesondere bei höherer Gewalt, Verkehrsstörungen, Streik, Stromausfall, Betriebsstörungen, nicht rechtzeitiger Eingang von Materialien und Zubehörteilen, Versandverzögerungen sowie andere unverschuldete Verzögerungen in der Herstellung. Der Besteller verzichtet auf jegliche Geltendmachung von infolge Übertretung unserer Lieferfristen oder -termine erwachsenen Ansprüchen aus welchem Titel immer.

§5. Versand:

Der Versand unserer Waren erfolgt in handelsüblicher Verpackung und stets auf Gefahr und Risiko des Lieferanten, und zwar ausdrücklich auch dann, wenn die getroffene Preisvereinbarung frei Bestimmungsort gilt. Eine Transportversicherung wird nur bei Maschinentransport (Neu- oder Gebrauchtmaschinen) abgeschlossen.

§6. Eigentumsvorbehalt:

Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung aller uns zustehenden Ansprüche in unserem Eigentum, auch wenn sie verarbeitet oder bearbeitet ist. Der Besteller ist nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Pfändungen und jede sonstige Gefährdung unseres Eigentums sind uns sofort anzuzeigen. Jede Verfügung über die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware ist ohne unsere schriftliche Zustimmung ausgeschlossen. Der Käufer verpflichtet sich, uns jegliche Zahlungsschwierigkeiten, insbesondere gegen ihn bewilligte Exekutions- oder über sein Vermögen eröffnete Konkurs- oder Ausgleichsverfahren unverzüglich mitzuteilen.

§7. Gerichtsstand:

Es gilt österreichisches Recht. Für sämtliche Streitigkeiten aus unseren Geschäftsabschlüssen ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig.

§8. Alleinverbindlichkeit

Durch Annahme unserer Auftragsbestätigung erklärt sich der Besteller mit dem Inhalt unserer allgemeinen Verkaufsbedingungen in vollem Umfang einverstanden, etwaige mit unseren Verkaufsbedingungen in Widerspruch stehende Einkaufsbedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit und sind für uns unverbindlich, auch dann, wenn von unserer Seite kein Widerspruch erfolgt. Sind aus irgendwelchem Grunde einzelne Bestimmungen unserer Verkaufsbedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit und Verbindlichkeit aller anderen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

§9. Vertragsauflösung:

Bei unberechtigter Vertragsauflösung oder unberechtigtem Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller oder bei berechtigter Vertragsauflösung und berechtigtem Rücktritt vom Vertrag unsererseits hat der Besteller sämtliche uns aus der vorzeitigen Vertragsbeendigung erwachsenden Aufwendungen (Verzugszinsen, außer- und gerichtliche Betreibungskosten, Kosten der Rückstellung von in unserem Eigentum stehenden Waren etc.) zu ersetzen.

§10.Reparaturen

Für Reparaturen wird eine Funktionsgarantie von 3 Monaten auf die geleisteten, und durchgeführten Arbeiten gegeben.

§11.Gewährleistungen Gebraucht-/Neu-Maschinen

Bei Vermittlungen ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Hier haftet, soweit gesetzlich zulässig, der Verkäufer.

Für Gebrauchtmaschinen ist jegliche Gewährleistung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.

Auf Gebrauchtmaschinen haben wir keinen Einfluss auf die Art der Lagerung und der Handhabung der von uns gelieferten Maschinen, wir können keine Haftung für eventuelle, durch den Gebrauch unserer Maschinen, entstandene Schäden übernehmen.

Bei Mängelauftretung bei der Inbetriebnahme muss der Firma Graphotronik die Möglichkeit gegeben werden diese zu beheben. Nach mehrmaligem Fehlschlagen der Mängelbehebung kann der Kunde wandeln oder mindern, sofern Firma Graphotronik schriftlich zustimmt.

Bei Neumaschinen gilt die Gesetzliche Gewährleistungsfrist, die Garantieansprüche sind freiwillig und werden im Angebot festgelegt.